Trägerschaft für die Krippe Pinocchio in Hähnlein - Entscheidung der SPD für die AWO family gGmbH

Veröffentlicht am 13.12.2014 in Kommunalpolitik

Die SPD hat sich nach intensiver - interner wie externer -  Diskussion für die AWO family gGmbH als Träger für die Kinderkrippe Pinocchio entschieden. Das Votum war in der Gemeindevertretung am 9.12.2014 mehrheitsfähig. Damit bleibt auch in Hähnlein eine Angebotsvielfalt erhalten, nachdem der Elternverein die Kinderbetreuung aufgibt.

Die SPD hat sich nach zwei Ausschusssitzungen und einer ausführlichen internen Diskussion für die AWO family gGmbH entschieden. In der ersten Sitzung hatte sich die Fraktion noch enthalten, um die Inhalte und das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Vereine (FSKV) intern zu diskutieren und ggf. sich weiter zu informieren. Wir haben Gespräche mit AWO-Mitarbeiterinnen geführt, kennen von beiden Trägern Einrichtungen und haben uns in vielen Gesprächen mit Alsbach-Hähnleiner_innen über die anstehende Entscheidung ausgetauscht.

Unsere Entscheidung ist keine gegen die evangelische Kirchengemeinde Hähnlein. Diese leistet gute und wertvolle Arbeit in der Kinderbetreuung des Ortsteils. Wir waren aber überzeugt, dass ein breiteres Angebot, wie bisher mit zwei Trägern, konfessionell und nicht-konfessionell, für die Familien in Hähnlein wichtig ist. Eine breitere Trägerlandschaft ist aus unserer Sicht ein Gewinn. Wir erwarten durch die zusätzliche Expertise auch eine qualitative Wirkung für die Gemeinde insgesamt, z.B. in den Trägerversammlungen der Gemeinde.

Das Übernahmekonzept der AWO family wurde kompetent präsentiert und hat uns überzeugt. Ausschlaggebend war für uns, dass es ein wertgebundenes, pädagogisch anspruchsvolles Grundkonzept des Trägers gibt. AWO family verfügt außerdem über große Erfahrung im Kindertagesstätten- und Krippenbereich.

Wie geht es jetzt für die Krippe Pinocchio weiter?

Der Verein, der bislang Träger ist, hatte in diesem Frühjahr entschieden, nicht die Einrichtung zu schließen, sondern einen Betriebsübergang zu begleiten. Damit verlieren die Beschäftigten nicht ihren Arbeitsplatz. Durch die Kündigung der mit der Gemeinde geschlossenen Vereinbarung zum Betrieb einer Krippe für die Familien in Alsbach-Hähnlein hat der Verein nun noch die Pflicht zur Umsetzung des Betriebsübergangs.

Die Fraktionsvorsitzende der SPD, Anke Paul, war wegen ihrer Eigenschaft als Vorstandsvorsitzende des Vereins aus den Ausschusssitzungen zur Vorbereitung der Entscheidung in der Gemeindevertretung ausgeschlossen worden. Dies war nicht rechtmäßig, da § 25 HGO, der einen solchen Ausschluss regelt, keine Anwendung findet. Mittlerweile ist das auch von der Kommunalaufsicht bestätigt. Die zukünftige Trägerschaft und Entwicklung der Krippe ist keine Angelegenheit des Vereins, der zur inhaltlichen Gestaltung des neuen Betreibervertrags kein Mitspracherecht hat.

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