Zur Dringlichkeit der Resoltion für Familie Dogan - Mißverständnisse zum Abschiebungstermin

Veröffentlicht am 18.09.2009 in Kommunalpolitik

Leider kommt es immer noch zu Verwirrungen im Fall Dogan:

Mißverständlich scheint die Dringlichkeit der Resolution. Hier möchten wir versuchen, auszuklären.

Sinn der Resolution war es, den Antrag, den die Caritas an die Härtefallkommission gestellt hat, zu unterstützen. Dieser Antrag wurde in der Woche der Sitzung der Gemeindevertreter eingereicht. Zuvor hatte die Familie Dogan ein Schreiben des Regierungspräsidiums erhalten, mit dem Ihnen letzmals die Chance über eine freiwillige Ausreise nachzudenken gegeben wurde. Als Fristende wurde der 10.09 gesetzt.

Wir, die SPD Alsbach-Hähnlein, haben nie von einem Abschiebungstermin gesprochen. Diese Aussage trifft lediglich der "Bergsträßer" in seiner Ausgabe vom 2.9. und verwendet damit den allgemeinen Sprachgebrauch.

Mit dem Wegfall der Duldung lebte die Abschiebungsandrohung aus dem Asylablehnungsbescheid (Punkt 4, Satz der 2 beider Entscheidung des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge) , die durch die Duldung nur ausgesetzt war, wieder auf.

Dies machte in unseren Augen das Eilbedürfnis aus.

Unsere Landtags-abgeordnete Heike Hofmann

Hessische Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

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