Gemeinde bereitet Haushaltssatzung vor

Veröffentlicht am 26.03.2020 in Kommunalpolitik

Für die nächste Woche stand der Termin "Gemeindevertretung" auf dem Plan, wie üblich Dienstag Abend. Wohl war uns aber nicht, uns in der nächsten Woche als Gruppe von 31 Mandats-träger*innen plus Bürgermeister, Protokollant und gegebenenfalls weiteren Gemeindevorstandsmitgliedern im Sonnensaal zu treffen. Aber es stand die Beratung und Beschlussfassung zum Haushalt 2020 an. Das konnte nämlich in diesem Jahr noch nicht erledigt werden. Und ohne Haushaltssatzung keine Besetzung offener Kitastellen, keine Auszahlung freiwilliger Leistungen und keine Beauftragung von baulichen Erhaltungsmaßnahmen. Gut, dass es nun eine Lösung gibt: der Hessische Landtag hat mit dem Corona-Krisen-Gesamtpaket auch eine Änderung der Hessischen Gemeindeordnung  (HGO) beschlossen.
Mit dem „Gesetz zur Sicherung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit und zur Verschiebung der Bürgermeisterwahlen“ wird aktuell eine Regelung in die HGO eingefügt, die erlaubt, dass die Gemeindevertretung durch ihren Hauptausschuss vertreten werden kann (§ 51a HGO). Dazu kommt, dass dies in den besonderen Ausnahmefällen auch in nicht-öffentlicher Sitzung und im Umlaufverfahren möglich ist. Damit können wir unseren Haushalt in der nächsten Woche virtuell beraten und in kleiner Runde beschließen.
An dieser Stelle werden Interessierte am Dienstag Abend, 31.3.2020 die SPD-Haushaltsrede finden.