Die aktuellen Schritte zur Sicherung der ärztlichen Versorgung im Überblick

Veröffentlicht am 15.03.2019 in Kommunalpolitik

Da doch noch Bürgerinnen und Bürger Fragen zur Diskussion über das Vorgehen der Gemeinde zur ärztlichen Versorgung haben, hier eine Zusammenfassung.

Am 13. August 2018 hat die SPD-Fraktion einen Antrag in die Gemeindevertretung (GVE) eingebracht

Antrag – Ärztliche Versorgung in Alsbach-Hähnlein sicherstellen

Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die ärztliche, vor allem hausärztliche, Versorgung wohnortnah in den Alsbach-Hähnleiner Ortsteilen sicherzustellen bzw. zu unterstützen. Unter anderem soll geprüft werden, ob die Einrichtung eines Ärztehauses (kommunal oder durch Investor umgesetzt) in Hähnlein eine Abwanderung des hausärztlichen Sitzes abwenden kann.

Begründung:

Aktuell droht vor allem in Hähnlein ein Wegfall der wohnortnahen allgemeinmedizinischen Versorgung. Beide niedergelassenen Ärzte werden ihre Praxen in naher Zukunft aus Altersgründen aufgeben. Ein Arzt sucht bereits seit längerer Zeit eine/n Nachfolger/in, was bisher noch keinen Erfolg hatte, vor allem wegen der vorhandenen Räumlichkeiten, die z.B. keine Gemeinschaftspraxis zuließen. Die Patientenzahl ist in beiden Praxen kontinuierlich hoch, was bei Wegfall der Versorgung eine erhebliche Mehrbelastung der Allgemeinmediziner in den Nachbarorten nach sich ziehen würde. Der Ärztemangel im ländlichen Raum ist bereits seit vielen Jahren ebenso präsent in den Medien wie Gemeinden und Stadtteile, die neue Wege gehen, um eine medizinische Versorgung vor Ort zu unterstützen. Sowohl die Herstellung eines gemeindeeigenen Ärztehauses zur Vermietung als auch der Kontakt zu entsprechenden Investoren wären denkbar, um die Attraktivität Alsbach-Hähnleins als Standort für eine Praxis zu erhöhen.

Beschlossen wurde dann nach Diskussion und Änderungswünschen in der Sitzung am 21. August:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die ärztliche, vor allem hausärztliche, Versorgung wohnortnah in den Alsbach-Hähnleiner Ortsteilen langfristig sicherzustellen bzw. zu unterstützen. Unter anderem soll geprüft werden, ob die Einrichtung eines Ärztehauses (kommunal oder durch Investor umgesetzt) in Hähnlein eine Abwanderung des hausärztlichen Sitzes abwenden kann. Mögliche Förderprogramme des Landes Hessen, wie z.B. die Unterstützung von regionalen Gesundheitsnetzen, der Einführung von Gemeindeschwestern oder die Nutzung von „Telearzt-Modellen" sind dabei unter Einbindung des Hessischen Sozialministeriums in Betracht zu ziehen. Zur Verbesserung der Standort-Attraktivität sind die Unterstützung von extern finanzierten Gemeinschaftspraxen und / oder Direktzuschüsse zur Praxisausstattung gegen mindestens 10jährige Standortverpflichtung denkbar. Weiterhin sollten auch „weiche Faktoren" wie die Garantie auf einen Krippen- bzw. Kitaplatz im gewünschten Ortsteil oder auf Zuteilung eines Bauplatzes im neuen Baugebiet als Bausteine eines Gesamtpakets zur Sicherung der ärztlichen Versorgung grundsätzlich als „Anreizinstrumente" erwogen werden.

In den folgenden Monaten entwickelte sich zwischen der noch jungen „Ärztegenossenschaft Gesundheitsversorgung im vorderen Odenwald“ – ÄGIVO eG – und den beiden Hausärzten Hähnleins eine Zusammenarbeit, die am 1.1.2019 in die Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) führte. Klar war in der Gründungsphase, dass mittelfristig neue Räumlichkeiten für das MVZ mit dann zwei Arztsitzen benötigt werden würde. Da sich sogar ein Investor schon interessiert zeigte, war uns wichtig, als Gemeinde ein positives Signal für Verhandlungen zur Errichtung eines Ärztehauses zu setzen. Deshalb hat die SPD am 11.12.2018 einen kurzfristigen Antrag in die GVE eingebracht:

Die Gemeindevertretung begrüßt die Übernahme des freiwerdenden Hausarztsitzes in Hähnlein durch die ÄGIVO (Ärztegenossenschaft Gesundheitsversorgung Vorderer Odenwald) und deren Bemühungen um die Sicherung des zweiten, demnächst freiwerdenden Praxissitzes im Rahmen eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ).

Für den zukünftigen Betrieb des MVZ soll der Bau eines Ärztehauses im Ortskern Hähnlein ermöglicht werden. Ein kommunales Grundstück kann in Erbbaupacht zur Verfügung gestellt werden. Das Vorhaben wird mit den Planungen für den Marktplatz verbunden.

Begründung:

Der Wegfall einer Arztpraxis und damit der Verlust des Hausarztsitzes in Hähnlein drohte unmittelbar. Bereits im August hatte sich die GVE einstimmig bereiterklärt, den Bau und Betrieb eines Ärztehauses durch einen Investor prüfen zu lassen. Die ÄGIVO, die die übernommene Praxis als MVZ betreibt, hat einen interessierten Investor gefunden, der den Bau einer Gemeinschaftspraxis, evtl. in Verbindung mit Wohn- und Geschäftsräumen, und verbindlicher Vermietung an das MVZ umsetzen würde. Um das Vorhaben zügig und sicher auf den Weg zu bringen, bedarf es einer gewissen Verbindlichkeit gegenüber dem Investor noch in diesem Jahr. Die konkrete Verhandlung, unter welchen Bedingungen die Überlassung stattfindet und welchen Zuschnitt das Baugrundstück erhalten soll, erfolgt im zweiten Schritt und berücksichtigt die Diskussion über die Marktplatzgestaltung insgesamt.

Die Mehrheit in der GVE wollte dem GVO mehr Handlungsfreiheit setzen und so einigten wir uns auf die Formulierung:

Die Gemeindevertretung begrüßt die Übernahme des freiwerdenden Hausarztsitzes in Hähnlein durch die ÄGIVO (Ärztegenossenschaft Gesundheitsversorgung Vorderer Odenwald) und deren Bemühungen um die Sicherung des zweiten, demnächst freiwerdenden Praxissitzes im Rahmen eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ).

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, gemeinsam mit den Fraktionsvorsitzenden, die Planungsvoraussetzungen mit dem Investor und der ÄGIVO zu diskutieren.

Zum 1.1.2019 startete das MVZ mit Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung in der Praxis von Dr. Grammbitter. In der Folgezeit wurde deutlich, dass die Anlaufphase des MVZ erkennbar höheren Finanzbedarf hat, als durch die Abschlagszahlungen der Kassen abgedeckt sind. Außerdem konkretisierten sich die Pläne der Praxiserweiterung durch Einbeziehung der Praxis Dr. Vock. Ein Bank-Kredit sollte deshalb die Aufbau- und Konsolidierungsphase des MVZ sichern. Voraussetzung für diesen ist allerdings das Einbringen von Eigenmitteln in die Gesamt-Projekt-Finanzierung. Solche Eigenmittel hat die ÄGIVO eG nicht. Hierüber gab es zunächst einige Diskussion und von Seiten der Gemeinde (GVO und GVE) wurde die wirtschaftliche Aufstellung des MVZ kritisch beleuchtet. So kam es auch zu der sehr kritischen Stellungnahme durch den Bürgermeister. Nach intensiver Auseinandersetzung sowohl mit der Kassenärztlichen Vereinigung als auch mit der Geschäftsführung der ÄGIVO eG erhielten die Fraktionen den Auftrag, die Ergebnisse zu diskutieren und zu einer Entscheidung zu kommen, wie weiter verfahren werden soll. Die SPD hielt es für notwendig, dass eine Zuschusszusicherung durch die Gemeinde erfolgt. Diese sollte an Bedingungen geknüpft sein. Folgender Antrag wurde deshalb durch uns eingebracht und von der IUHAS unterstützt:

Einberufung einer außerplanmäßigen Sitzung der GVE mit dem Beschlussvorschlag: Der Gemeindevorstand wird beauftragt, außerplanmäßig einen investitionsbezogenen Zuschussbetrag in Höhe von 60.000 Euro im Haushalt bereitzustellen. Die Gegenfinanzierung erfolgt über den bereits beschlossenen, abzuplanenden Darlehensposten (Haushaltsstelle 0102-010). Der Betrieb des MVZ Hähnlein der ÄGIVO eG erhält sodann eine Förderzusage in Höhe von 60.000 Euro. Diese ist an folgende Bedingungen zu knüpfen:

  • Führung des ÄGIVO-MVZ auf der Basis der bereits übernommenen Teil-Zulassung unter stufenweiser Integration der weiteren Hähnleiner Zulassungen, damit im Ergebnis zwei Zulassungen im MVZ zusammengeführt werden. Dieser Betrieb muss für fünf Jahre sichergestellt werden.
  • Der Zuschuss wird unter dem Vorbehalt der Kreditzusage einer Bank für den MVZ-Betrieb in Höhe von 340.000 Euro gewährt.
  • Der Zuschuss ist zweckgebunden für die Investitionsunterstützung. Förderfähig sind Geschäftsausstattung, Modernisierung von Hardware und Praxissoftware, Medizintechnik. Die Auszahlung erfolgt nach Fördermittelnachweis.

Begründung:

Die ÄGIVO eG hat eindringlich deutlich gemacht, dass sie ohne Eigenmittel keine Kreditzusagen von Bankinstituten erhalten kann. Es gibt nun ein kurzes Zeitfenster, in dem der laufende Betrieb noch aufrechterhalten werden kann.

Die Apo-Bank hat bereits das MVZ-Projekt Lindenfels mit Zweigpraxis Rimbach finanziert. Unternehmensziele und Wirtschaftsplanansätze der ÄGIVO sind damit bereits einmal umfänglich und gründlich geprüft und für realistisch befunden worden. Es ist der SPD wohl bewusst, dass hier auch wirtschaftliche Aktivität bezuschusst wird, ein für die Kommune unübliches Vorgehen. Da aber der zuständige Verantwortungsträger, die Kassenärztliche Vereinigung, keinen Beitrag zur Verhinderung des Verlusts ärztlicher Versorgung leistet, sie vielmehr erst, wenn (berechnete) Unterversorgung eingetreten ist, aktiv wird, sehen wir die Kommune in der Pflicht.

In der Sitzung am 12.3. legten sowohl die Freien Wähler als auch der Gemeindevorstand Änderungsvorschläge vor, die diskutiert wurden.

FW:

"Der GVO wird vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts beauftragt, einen investitionsbezogenen Zuschuss in Höhe von 15% maximal 60.000 Euro für ein MVZ bereitzustellen. Die Finanzierung erfolgt übr Posten "Zuschuss für die Sicherung der ärztlichen Versorgung im Ortsteil Hähnlein" in der Höhe von 50.000 Euro, zusätzlich stellt der GVO im Rahmen seiner haushaltlichen Verfügungsmitteln bereit. Dies ist an folgende Bedingungen zu knüpfen:

Die Führung eines MVZ auf der Basis der bereits übernommenen Teilzulassung, unter stufenweiser Integration einer weiteren Hähnleiner Zulassung, damit zwei Zulassungen im MVZ zusammengeführt werden können. Dieser Betrieb muss für zehn Jahre sichergestellt werden und eine wöchentliche Öffnungszeit von mindestens 25 Stunden gewährleisten.

Der Zuschuss wird unter dem Vorbehalt der Kreditzusage einer Bank für den MVZ-Betrieb gewährt. Die Finanzierungszusage muss bis zum 31.5.2019 der Gemeinde Alsbach-Hähnlein schriftlich vorliegen.

Der Zuschuss ist zweckgebunden für die Investitionsunterstützung. Förderfähig sind Geschäftsausstattung, Modernisierung von Hardware und Praxissoftware, Medizintechnik. Die Auszahlung erfolgt nach Fördermittelnachweis. Die Investitionen müssen nachweislich für ein MVZ in Hähnlein verwendet werden.

Der GVO prüft, ob eine finanzielle Beteiligung der beiden bisherigen Praxisinhaber möglich ist, um den Förderbetrag zu reduzieren.

Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich einer Überprüfung nach EU-Recht."

GVO:

"Die Gemeinde Alsbach-Hähnlein stellt außerplanmäßig gem. § 100 HGO einen investiven Zuschuss iHv. 60.000 Euro für die Gründung und den Betrieb eines MVZ in Hähnlein bereit. Die Deckung erfolgt durch den als Darlehen im Haushalt für 2019 bereitgestellten Betrag in gleicher Höhe (Kostenstelle 0102-010). (alternativ-Fassung unter 2. wurde unmittelbar verworfen)

Um eine mögliche Förderung durch das Programm "Kommunale Maßnahmen zur Sicherung der gesundheitlichen Versorgung im ländlichen Raum" nicht zu gefährden, sind die dortigen Förderbedingungen einzuhalten. Eine Zusage gegenüber dem Träger eines MVZ kann erst nach einem Bescheid durch das Hessische Sozialministerium erfolgen."

Im Ergebnis wurde unser Antrag durch einige zusätzliche Bedingungen der FW ergänzt, bezüglich des Trägers des MVZ offen gehalten und erhielt noch die eingebrachten Zusatzpunkte, die keinen eigenen Regelungscharakter hatten, aber den Fraktionen jeweils für den Kompromiss wichtig waren. Auf Antrag der CDU wurde das Sammelergebnis als Gemeinsamer Antrag gestellt und abgestimmt. Einstimmigkeit war das erfreuliche Ergebnis. Weder die Tischvorlagen von Freien Wählern und GVO noch das abgestimmte Ergebnis sind zurzeit protokolliert. Sie sollten sich in den nächsten Tagen im Rats- und Informationssystem der Gemeinde finden lassen.

Die  ÄGIVO eG hat nun Planungssicherheit, kann die Finanzierung beantragen und den MVZ-Betrieb vernünftig aufstellen. Wir wünschen dabei gutes Gelingen!