Schulanfänger-Verkehrsaktion in Alsbach

Veröffentlicht am 07.09.2015 in Kommunalpolitik

Kreisverkehr in Alsbach - eigenes Bild

Die Ferien sind vorbei und Schülerinnen und Schüler sind wieder in großer Zahl im Straßenverkehrt unterwegs. Für uns war das Anlass, mal wieder morgens am Kreisel in Alsbach zu stehen und zu schauen, wie das Miteinander der Verkehrsteilnehmer funktioniert. Die Ortsvereins- und Fraktionsvorsitzende Anke Paul hatte auch ein Flugblatt mit den Kreisverkehr-Regeln entworfen, das bei Gelegenheit ausgehändigt wurde. Ihr Fazit: viele beachten die Regeln nicht.

Vor allem wird zu spät oder gar nicht geblinkt und die innere Zone des Kreisels, die nur für Fahrzeuge zur Verfügung steht, denen die Fahrbahn nicht reicht, wird sehr häufig mit befahren. Das führt zu höheren Geschwindigkeiten. Insgesamt wird ganz schön schnell gefahren – auch von den Eltern, die ihre Kinder gleich nach dem Kreisel an der Busschleife rauslassen! Erfreulich aber auch: alle Autofahrer wurden deutlich langsamer und hielten immer an, wenn Kinder an den Querungsstellen standen.

Hier der Flugblatt-Text:

Sehr geehrte Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen,

in dieser Woche hat die Schule in Hessen wieder angefangen und die Schülerinnen und Schüler, auch die noch ganz kleinen, sind auf den Straßen in unserer Kommune unterwegs. Sie laufen auf den Gehwegen, überqueren die Straßen und bewältigen die Kreisel in Alsbach. Die Älteren fahren auch mit ihren Rädern, auf Straße und Gehweg.

Dabei sind sie mit ihren Gedanken oft an vielen Orten gleichzeitig, nicht nur dort, wo wir sie gerade sehen. Außerdem haben sie nach den langen Sommerferien auch die Übung verloren, mit dem Straßenverkehr umzugehen.

Bitte nehmen Sie Rücksicht!

Lieber einmal mehr anhalten, auch wenn Sie „im Recht“ sind!

Insbesondere die Regeln für den Kreisverkehr sind nicht immer allen präsent, deshalb haben wir sie hier einmal zusammengestellt (ohne Gewähr für die Vollständigkeit):

Fahren in den Kreisverkehr:

Beim Heranfahren Tempo herabsetzen, um den Verkehr zu beobachten und die Vorfahrtlage (auch Fußgänger und Radfahrer!) zu beurteilen

Ist der Verkehr im Kreisel ins Stocken geraten, warten – alle Fahrzeuge im Kreisverkehr haben Vorfahrt. Wenn der Verkehr es wieder zulässt, fließend einfädeln.                                                                                                        § 8 StVO

Fußgänger haben gegenüber dem in den Kreisel Einfahrenden keinen Vorrang. Da es hier aber auch viel Unsicherheiten gibt, vor allem bei den Kindern, sehr langsam fahren und ggf. anhalten.                                                                                           § 1 StVO

Beim Einfahren in den Kreisverkehr darf nicht geblinkt werden.    § 8 Abs. 1a, S. 2 StVO

Fahren im Kreisverkehr:

Der vorgeschriebenen Fahrtrichtung ist im Kreisverkehr rechts zu folgen. [Es ist tatsächlich schon ein Fahrer in Alsbach beobachtet worden, der links herum gefahren ist ….]. Das heißt, dass auch rückwärtsfahren verboten ist.

Die Mittelinsel des Kreisverkehrs darf nicht überfahren werden. Ausgenommen von diesem Verbot sind nur Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren sonst nicht möglich wäre (z.B. der Linienbus). Mit ihnen darf die Mittelinsel und Fahrbahnbegrenzung überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Innerhalb des Kreisverkehrs darf auf der Fahrbahn nicht gehalten werden. Anlage 2 zur StVO, laufende Nr. 9

Verlassen des Kreisverkehrs:

Es handelt sich um einen „Abbiege-Vorgang“ - hierbei ist rechts zu blinken, wenn die gewünschte Ausfahrt erreicht ist („rechtzeitig“ – also nach der Ausfahrt, die man nicht nehmen möchte).                                                                                      § 9 Abs. 1, Satz 1  StVO

Vor dem Ausfahren ist erneut auf Radfahrer und Fußgänger zu achten. Fußgänger haben beim Queren der abfahrenden Straßen Vorrang!

Der Alsbacher Kreisel an der Kreuzung Bahnhofststraße/Alte Bergstraße/Benno Elkan-Allee/Zwingenberger Straße hat eine Besonderheit, die zu weiterer Vorsicht mahnt:

Von der Bahnhofstraße kann man vor dem Kreisverkehr den „Bypass“ nach rechts nehmen. Hier gelten die allgemeinen Vorfahrtsregeln. In diesem Falle heißt das nach der Beschilderung: die aus dem Kreisverkehr Ausfahrenden haben Vorfahrt, die „Bypass“-Befahrenden müssen die Vorfahrt achten. Auch hier bitte Achtung auf die Schülerinnen und Schüler!

Wer sich noch an die alte Kreuzung ohne Kreisverkehr erinnert, weiß, wie unübersichtlich diese war. Der Kreisel ist ein Gewinn an Sicherheit. ABER: Umsicht und Reduzierung der Geschwindigkeit sind nach wie vor dringendes Gebot.

Die SPD Alsbach-Hähnlein setzt sich für eine offizielle Geschwindigkeitsreduzierung um die Kreisverkehre ein. Leider hat die Gemeinde bislang noch keine Regelungsbefugnis für diesen Bereich, da es sich um Landesstraßen handelt. Hier kämpfen wir um Änderungen der Zuständigkeit. Unterstützen Sie uns dabei!

Quellen: StVO und Anlage, Zeit-online – das Fahrradblog und fahrtipps.de – Die Fundgrube zum Führerschein

Quellen: StVO und Anlage, Zeit-online – das Fahrradblog und fahrtipps.de – Die Fundgrube zum Führerschein

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/index.html#BJNR036710013BJNE000100000  http://blog.zeit.de/fahrrad/2014/09/16/radrecht-fahren-im-kreisel/

http://www.fahrtipps.de/

 

v.i.S.d.P

 

OV SPD Alsbach-Hähnlein

Vorsitzende Anke Paul

Kirchstraße 44

64665 Alsbach-Hähnlein