Stopp für die Kita-Planung auf dem Schulgelände Hähnlein!

Veröffentlicht am 14.08.2019 in Kommunalpolitik

Seit fast drei Jahren setzen sich Alsbach-Hähnleiner Gremien mit Vorbereitungen für einen Kita-Neubau in Hähnlein auseinander. Im vergangenen Jahr startete die sogenannte „Phase Null“, in der ausgelotet werden sollte, wie unter Berücksichtigung aller Bedürfnisse eine Umsetzung auf dem Schulgelände aussehen könnte. Nach den Gesprächsrunden in dieser Phase, mit der Vorstellung von denkbaren Planungsvarianten, ist für die SPD erkennbar geworden, dass keine der diskutierten Varianten sinnvoll ist. Die Nachteile für alle Nutzergruppen überwiegen die Vorteile deutlich. Wir sind deshalb der Meinung, dass die Neubauplanung stattdessen auf dem bisherigen Grundstück erfolgen muss.

In der Sache Kita-Planung wurde bisher entschieden:

  1. Am 27.9.2016 durch die Gemeindevertretung: „Es soll geprüft werden, ob und ggf. unter welchen Bedingungen die Evangelische Kindertagesstätte „Regenbogen“ räumlich in das Gebäude und das Gelände der Hähnleiner Schule integriert werden kann. … Die Verpflegung der Kinder in der Kindertagesstätte und der Schule soll über eine gemeinsame Küche frisch und kostengünstig gewährleistet werden. …“
  2. Im Juni 2017 durch den Gemeindevorstand, das Projekt unter Moderation des Landkreises laufen zu lassen.
  3. Am 9.4.2019 durch die Gemeindevertretung, in der weiteren Planung von gemeinsamer Essenszubereitung und gemeinsamem Speisesaal auszugehen.

Bereits im August 2017 war offiziell fälschlicherweise die Rede davon, dass die Gemeindevertretung „beschlossen“ habe, den Kindergarten auf dem Gelände der Schule zu errichten. Wie an den aufgelisteten Ergebnissen der Behandlung in den gemeindlichen Gremien zu erkennen, ist zu keinem Zeitpunkt entschieden worden, die Kita auf dem Gelände der Schule zu bauen. Ein Vertrag mit dem Kreis ist noch nicht geschlossen.

Die SPD-Fraktion hat sich mehrfach mit Betroffenen zusammengesetzt und alle Argumente intensiv beleuchtet. Im Ergebnis stellen wir fest: Es gibt viele gute Gründe, von einer gemeinsamen Nutzung des Schulgeländes abzusehen.

Bei einer Umorientierung in der Planung zugunsten des bisherigen Kita-Geländes bleibt der alte Baumbestand auf dem Schulgelände erhalten, kann weiterhin Schatten spenden und das Mikroklima im Ortsteil positiv beeinflussen. Die Kita-Kinder profitieren weiterhin vom alten Baumbestand auf dem Gelände in der Spießgasse und auch der schattige Spielplatz bleibt erhalten und kann zügig neu gestaltet werden. Die jeweils neu anzulegenden Geländebereiche bei Weiterverfolgung der derzeitigen Planung wären dagegen ohne Baumbestand und benötigten Jahre für eine vergleichbare Klima- und Schutzwirkung.

Ins Feld geführt wurde bisher eine vermeintliche Kostenersparnis. Tatsächlich liegt keine Kostenschätzung vor, die eine solche Aussage konkret belegen würde, vielmehr würden durch die Neugliederung des Schulgeländes erhebliche Kosten außerhalb der Baukosten entstehen (Neue Sportflächen, ggf. Verlegung des Spielplatzes).

Vorteile der Umplanung außerdem:

  • Die Außengelände von Kita und Schule bleiben klar getrennt.
  • Die Möglichkeit der Frischkücheversorgung bleibt erhalten.
  • In der Nutzung der Gelände bleiben beide Gruppen völlig frei und müssen keine Rücksicht auf die jeweils andere nehmen.
  • Die Pausenaufsicht und die Aufsicht der Jugend-Sportgruppen stellen keine zusätzlichen Personalanforderungen, die nur schwer bis gar nicht leistbar wären.
  • Die Schule erhält sich alle Optionen zur Weiterentwicklung zu einer attraktiven Ganztagsschule.
  • Das offene Schulgelände bleibt für die Bevölkerung Hähnleins und den Turnverein uneingeschränkt nutzbar.

Wir haben deshalb für die nächste Gemeindevertretungssitzung einen Antrag gestellt:

  1. Die Planungen für eine Kindertagesstätte auf dem Schulgelände der Grundschule Hähnlein werden eingestellt.
  2. Ein Neubau wird am bisherigen Standort Spießgasse, unter Hinzunahme weiterer Grundstücksflächen des neuen Baugebiets geplant. Vorzusehen ist eine Verlängerung des Grundstücks nach Norden.
  3. Die Beibehaltung der Frischkücheversorgung wird weiterhin ermöglicht.
  4. Der Baumbestand auf dem Grundstück ist dabei zu erhalten.

Haben Sie Fragen? Wir diskutieren das gerne mit Ihnen und freuen uns auch über Besucher*innen bei der GVE-Sitzung am 27. August 2019 (um 20.00 Uhr im Bürgerhaus Sonne, Alsbach)