Newsletter Dezember 2021

Liebe Leserinnen und Leser,

der neue Newsletter Dezember 2021 ist erschienen und steht hier zum Lesen und Herunterladen bereit.

Wir wünschen allen ein friedliches Weihnachtsfest und ein gesundes Neues Jahr 2022.

Ihre SPD Alsbach-Hähnlein

Anke Hauptversammlung 2021
Jahreshauptversammlung des SPD-Ortsvereins

Die Jahreshauptversammlung mit ihren Mitgliedern durchführen und einen neuen Vorstand wählen – das hatte sich der SPD Ortsverein für den vergangenen Freitag, den 26.08.2021, zum Ziel gesetzt, und dies gelang trotz immer noch bestehender Corona-Auflagen ohne Probleme.

Einstimmig bestätigten die Mitglieder Anke Paul als  Vorsitzende des Ortsvereins, und sie freut sich, ihre Arbeit mit großem Rückhalt fortführen zu können.

Newsletter 7 Frontseite
Newsletter Juli - August ist online

Unser aktueller Newsletter wird gerade im Ort verteilt. Hier können Sie ihn herunterladen und lesen.

Wir wünschen eine anregende Lektüre!

 

Delegation besichtigt Wald-Kita Standort-Alternativen

„Ob es wohl trocken bleibt?“ ist in diesen Tagen immer die erste Frage, wenn es um Außen-Aktivitäten geht. Das war auch bei unserer Tour am letzten Freitag zu den Standort-Alternativen für die zukünftige Wald-/Natur-Kita in Hähnlein nicht anders. Wir vertrauten auf ein günstiges Zeitfenster und radelten alle 6 Orte ab, die der Gemeindevorstand uns vor den Ferien im Ausschuss präsentiert hatte.
 

 

Aufregung in der Gemeindevertretung?

Überrascht und mit Erschrecken haben wir den Facebook-Post der Freien Wähler (FW) zu angeblichen Vorkommnissen während der letzten Sitzung der Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen. Eine Darstellung, die wenig mit der Realität zu tun hatte und die wir richtigstellen wollen und müssen.

Widerspruch des BM gegen die Spießgasse-Entscheidung nicht berechtigt

Der Bürgermeister hat gegen die Entscheidung der Gemeindevertretung vom 18.5.21, die neue Kita am derzeitigen Standort zu entwickeln, Widerspruch eingelegt.

Dazu gibt ihm die Hessische Gemeindeordnung die Möglichkeit. Allerdings sind wir überzeugt, dass seine Begründung nicht haltbar ist. Aus unserer Sicht gibt es weder einen Rechtsverstoß noch eine Entscheidung gegen das Wohl der Gemeinde.

Hier kann unsere Stellungnahme in voller Länge nachgelesen werden.